Allgemeine Geschäftsbedingungen der Business Innovation GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BUSINESS INNOVATION GMBH (BIG)

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und BIG (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von BIG (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 BIG ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch BIG selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von drei Jahren danach keine direkten Geschäftsbeziehungen zu von BIG eingesetzten Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BIG aufzunehmen, sofern diese Geschäftsbeziehung in direktem Zusammenhang mit den von BIG erbrachten Leistungen steht.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird BIG auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt nach bestem Wissen und Gewissen dafür, dass alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und BIG über relevante Vorgänge und Umstände informiert wird.

3.4 Der Auftraggeber sorgt wenn nötig dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von BIG von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von BIG zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 BIG verpflichtet sich, über die Arbeit, die Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragten Dritten dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit nach Abschluss des Auftrags, in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen, abhängig von Art und Umfang des Beratungsauftrages.

5.3 BIG ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. BIG ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den von BIG und den Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Methoden, Tools etc.) verbleiben bei BIG. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von BIG zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von BIG – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. Insbesondere bei der Nutzung von Modellen (z.B. Innovationsmodell BIG Picture) ist der Name des Autors Prof. DI Dr. Hans Lercher immer sichtbar zu machen, entsprechend der Bestimmungen der Creative-Commons-Lizenzen.

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt BIG zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 BIG ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers auf Gewährleistung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 BIG haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

8.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von BIG zurückzuführen ist.

8.4 Sofern BIG das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt BIG diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 BIG verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle BIG zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich BIG, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 BIG ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5 BIG ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragszwecke gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten. Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle notwendigen Einwilligungen der betroffenen Personen vorliegen.

10. Honorar

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält BIG ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und BIG. BIG ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

10.2 BIG wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung durch BIG vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch BIG, so behält BIG den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5 Mit Jahresübergang erhöhen sich die vereinbarten Tagessätze automatisch und ohne Meldepflicht seitens BIG um die offizielle Inflationsrate von Österreich. Die Auftraggeber akzeptieren Preissteigerungen in diesem Ausmaß ausdrücklich.

10.6 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist BIG von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1 BIG ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch BIG ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des jeweiligen Projekts.

12.2 Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt;

  • wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät;

  • wenn berechtigte Zweifel an der Bonität eines Vertragspartners bestehen und dieser auf Verlangen weder Vorauszahlungen noch eine geeignete Sicherheit leistet.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis.

13.2 Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPR sowie des UN-Kaufrechts.

13.3 Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des jeweiligen Wohnsitzstaates.